F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen
an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht

Das F.A.Q. beantwortet Fragen rund um das Thema Gewaltschutz und Flucht. Am Anfang steht ein Glossar zur Klärung zentraler Begriffe und deren Konsequenzen für Geflüchtete. Das Glossar wird auf den Webseiten von bff und FHK bei Bedarf ergänzt oder aktualisiert.

Anschließend folgen viele Fragen, die übergeordneten Themen zugeordnet sind. Ein paar der Fragen sind mehrmals aufgeführt, weil diese zu verschiedenen Themen gehören.

Wichtig ist zu beachten, dass sich rechtliche Regelungen in dem Bereich oft verändern. Dieses F.A.Q. gibt den Stand vom August 2020 wieder.

In die aktuelle Auflage sind Änderungen der letzten drei Jahre, insbesondere jene durch das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht", auch „Hau-Ab-Gesetz“ genannt, eingeflossen. Wichtig ist, dass das F.A.Q. keine Rechtsberatung ersetzt und an vielen Stellen nur allgemeine Auskünfte und eine erste Orientierung zu Fragen geben kann.

Das F.A.Q. fokussiert sich auf Fragen an der Schnittstelle von geschlechtsspezifischer Gewalt und Flucht. Dabei stehen die besonderen Belange geflüchteter Frauen (und Mädchen), die durch Fachberatungsstellen und Frauenhäuser unterstützt werden, im Fokus. Im F.A.Q. schreiben wir daher primär von geflüchteten Frauen (und Mädchen). Es wird aber auch auf die Situation von geflüchteten LSBTIQ*-Personen, die von Gewalt betroffen sind, eingegangen.

F.A.Q. - Gewaltschutz und Flucht (Download)

Autorinnen:

  • Barbara Wessel

  • Dorothee Frings, Tabelle: „Finanzierung des Frauenhausaufenthalts für geflüchtete Frauen“

Redaktion:

  • Katharina Göpner, bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V.

  • Elisabeth Oberthür, Frauenhauskoordinierung e.V.

Stand:

August 2020, 3. erweiterte Ausgabe