Prozessbegleitung

Sie können sich während des Verfahrens durch eine Prozessbegleitung unterstützen lassen. Die Prozesbegleitung darf während der gesamten Verhandlung der Zeugin zur Seite stehen. Prozessbegleitung dürfen nahestehende Personen (Eltern, Freund/innen) sein, aber auch professionelle Personen (z.B. Mitarbeiterinnen eines Frauennotrufs). Ist eine Person Prozessbehleitung, kann sie nicht mehr als Zeug/in fungieren. Es ist zu bedenken, dass nahestehende Personen meist selbst durch die Tat belastet sind und es manchmal schwierig für sie ist, die Distanz zu wahren, um Unterstützung zu leisten.

Die Prozessbegleitung muss den genauen Tathergang nicht kennen und ist immer kostenlos. Auch nach der Verhandlung kann sie die Zeugin weiter unterstützen.

Vor der Verhandlung kann die Prozessbegleiterin ebenfalls bereits helfen Ängste abzubauen. Eine Prozessebegleiterin informiert Sie über:

  • den Verfahrensablauf
  • den Ablauf der Hauptverhandlung
  • die Prozessbeteiligten und ihre Funktion
  • den Ablauf der Vernehmung
  • Opferschutzmaßnahmen
  • Ihre Rechte im Strafverfahren

Die Prozessbegleitung kann viele Fragen beantworten und mit Ihnen über Ängste und Befürchtungen sprechen. Mit richtigen Informationen lassen sich viele Befürchtungen reduzieren