Vor Gericht - Die Hauptverhandlung

Alle Beteiligten werden zur Hauptverhandlung schriftlich geladen. Der Ablauf ist juristisch streng geregelt.

Meistens ist der Ablauf wie folgt:

  • Das Gericht ruft zur Verhandlung auf und eröffnet diese.
  • Die personenbezogenen Angaben des Angeklagten werden durch das Gericht geklärt.
  • Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift.
  • Der Angeklagte hat dann die Möglichkeit sich zu den Vorwürfen zu äußern oder die Aussage zu verweigern. Gesteht er die Tat, folgt in der Regel eine mildere Strafe und die Zeugin muss dann meist auch nicht mehr aussagen.
  • Dann folgt die Beweisaufnahme und meist wird die Zeugin zunächst befragt. Dann folgen in der Befragung weitere Zeug/innen. Wenn Sachverständige (z.B. Gutachter/innen, Gerichtmediziner/innen oder Psychiater/innen, die ein Gutachten über den Angeklagte erstellt haben) geladen sind, werden auch diese gehört.
  • Nach der Beweisaufnahme folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung. Nach den Zusammenfassungen der jeweiligen Parteien wird entweder eine Verurteilung mit spezifischem Strafmaß, eine Auflage oder ein Freispruch vorgeschlagen.
  • Der Angeklagte darf sich abschließend noch einmal äußern.
  • Daraufhin zieht sich das Gericht zur Beratung zurück.
  • Schließlich erfolgt die Verkündung des Urteils und die mündliche Urteilsbegründung des Gerichts.
  • Werden keine Rechtsmittel eingelegt, ist das Urteil nach einer Woche rechtskräftig. Rechtsmittel können eine Berufung oder eine Revision sein. Bei der Berufung findet eine neue Gerichtsverhandlung statt. Bei der Revision wird die Verhandlung auf mögliche Verfahrensfehler hin überprüft. Diese Rechtsmittel können nur bei einem Freispruch eingelegt werden. Bei einer Verurteilung kann lediglich der/die Verurteilte Rechtsmittel einlegen.