Wichtig zu wissen …

Es kann Gründe geben, die für eine Anzeige sprechen und Gründe, die gegen eine Anzeige sprechen. Es ist wichtig, dass Betroffene für sich selbst die richtige Entscheidung treffen. Dies kann sehr von der individuellen Lage und den individuellen Bedürfnissen abhängen. Manchmal braucht es auch viel Zeit.

Um eine Entscheidung treffen zu können, können Sie sich durch eine Beratung unterstützen lassen. Zum Beispiel bei einem Frauennotruf. Aber auch mit Beratung kann es sein, dass die Entscheidung nicht leichter fällt und immer noch viele Gründe dafür und dagegen sprechen.

Oft wird gesagt, je früher eine Anzeige erstattet wird, umso besser. Es ist trotzdem hilfreich genaueres über die Abläufe bei einer Anzeigenerstattung zu wissen. Auch hier können Fachberatungsstellen oder Fachanwält/innen beratend zur Seite stehen.

Wichtig zu wissen ist außerdem:

  • Eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden, da eine Vergewaltigung ein sogenanntes Offizialsdelikt ist. Das heißt, auch wenn die Polizei von der Tat erfährt, muss sie ermitteln.
  • Für eine Anzeige können Sie sich an folgende Stellen wenden: Schutz- und Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht.
  • Lassen Sie sich eine Bestätigung der Anzeige bzw. ein Protokoll aushändigen. Achten sie darauf, dass das Aktenzeichen der Polizei darauf notiert ist.
  • Informieren Sie sich über das weitere Vorgehen.
  • Wenn es möglich ist, ist es sinnvoll, dass zeitnah nach der Tat eine medizinische Untersuchung stattfindet. (Nicht alle Ärzt/innen sind für solche Untersuchungen geschult, es kann also sinnvoll sein, einen Befundbogen zur ärztlichen Dokumentation und Untersuchung mitzubringen. Der Frauennoruf Frankfurt stellt hierfür Vordrucke bereit)
  • Es gibt immer die Möglichkeit sich juristisch beraten zu lassen. Auch unabhängig davon, ob es zu einem Prozess kommt oder nicht, suchen Sie sich so schnell wie möglich eine/n Anwält/in mit dem Fachgebiet Opferschutz bzw. Nebenklage.
  • Es gibt finanzielle Unterstützung für Menschen, die nicht genug Geld haben. Beim zuständigen Amtsgericht können Sie einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit können Sie kostenfrei einen selbstgewählten Rechtsbeistand anfordern. Es fällt einmalig eine Gebühr von 15€ an.
  • Es kann hilfreich sein, die Kleidung, die während der Tat getragene wurde und evtl. das Bettlaken, ungereinigt aufzubewahren.
  • Ein detailliertes Gedächtnisprotokoll über den Tathergang kann sehr wichtig sein. Es kann Ihnen bei der späteren Aussage als Erinnerungshilfe dienen. Nehmen sie sich für die Anfertigung ausreichend Zeit, auch mehrere Tage kann die Anfertigung dauern.