Rechtliche Schritte

Eine Anzeige sollte sehr gut überlegt werden und, wenn die Tat lange zurückliegt, nicht ohne eine vorherige Beratung mit einer kompetenten Anwältin erfolgen.

Sexueller Missbrauch ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft davon erfährt, ist sie verpflichtet, zu ermitteln. Das heißt, eine Anzeige kann nicht einfach zurückgezogen werden. Betroffene können aber die Aussage verweigern, wenn der oder die Beschuldigte nahe Angehörige sind.

Im Einzelfall ist abzuwägen, ob ein Strafverfahren für das Kind, die Jugendliche oder bereits erwachsene Frau, die in der Kindheit missbraucht wurde, eine zumutbare Belastung ist.

Der Gesetzgeber hat dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Kinder und Jugendliche lange nicht über den Missbrauch sprechen und hat lange Verjährungsfristen eingeräumt. D.h., auch wenn der Missbrauch nicht sofort nach der Aufdeckung angezeigt wird, ist eine Strafverfolgung später noch möglich - wenngleich die juristische Wahrheitsfindung durch tatnahe Aussagen einfacher ist. Im Einzelfall ist die Verjährungsfrist mit einer kompetenten Anwältin/ einem kompetenten Anwalt zu besprechen.

Im Falle einer Strafanzeige ist es sehr hilfreich, gut über den weiteren Verfahrensverlauf, die eigenen Rechte im Verfahren, über mögliche Opferschutzmaßnahmen, Prozessbegleitungen für Kinder, Jugendliche und Frauen informiert zu sein. Entsprechende Informationen bieten Fachberatungsstellen (z.B. Frauennotrufe) an.