Verjährungen
Die Verjährungsfrist beträgt:
- beim Straftatbestand Vergewaltigung 20 Jahre,
- beim Straftatbestand der sexuellen Nötigung 5 Jahre.
- Ist die geschädigte Person zum Tatzeitpunkt noch minderjährig, beginnt die Verjährungsfristerst mit Vollendung des 18. Lebensjahres (§78 StGB)